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Informatik Sekundarstufe II

Datenbanken
Fallstudie Video-Center

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Didaktische Hinweise

Für das zugrunde liegende Datenmodell wurde eine m:n Beziehung zwischen Kunden und Videos gewählt und nicht eine 1:n Beziehung. Jedes Video kann damit gleichzeitig mehrfach ausgeliehen werden. In der Fallstudie hat also ein Videotitel nur eine Nummer, auch wenn davon mehrere Exemplare vorhanden sind. Diese starke Vereinfachung wurde vorgenommen, um das Datenmodell übersichtlich zu halten. Des weiteren wird angenommen, dass jeder Videotitel nur auf einem Videosystem existiert. Nur mit diesen Annahmen ist das Datenmodell redundanzfrei, d. h. frei von doppelter Datenhaltung. In den MySQL-Version wurde auf das Attribut System verzichtet.

Über die Beziehung "Ausleihe" wird das Verleihgeschäft realisiert. Bei Ausleihvorgängen erfolgt ein Eintrag nur im Feld Ausleihdatum, das Rückgabedatum bleibt offen. Gibt eine Kundin oder ein Kunde Videos zurück, wird in dem nun bereits vorhandenen Datensatz das Rückgabedatum eingefügt. Eine Abfrage nach leeren Rückgabedatenfeldern ermöglicht, eine Liste aller noch nicht zurückgegebenen Filme zu erstellen.

Schlüsselfelder sind: Kundennummer für Kunden, Videonummer für Videos; bzw. Kundennummer, Videonummer und Ausleihdatum für die Ausleihe als Kombinationsschlüssel).

Einige Aufgaben wurden bewusst sehr offen gestellt, weil dies eher der Praxis entspricht. So wird z.B. bewusst nicht vorgegeben, wie Berlin-Mitte definiert wird. Hier zeigt sich, dass für das Lösen der Aufgaben im Bereich "Suchen" Strategien erdacht werden müssen und weitere Informationen notwendig sind, z.B. Kenntnisse über Postleitzahlen. Es ist daher ratsam ein Postleitzahlverzeichnis bereitzustellen.

Die Zugangsberechtigungen wurden nach der Aufgabe der Arbeitsplätze vergeben. Lediglich die Ausgabe darf neben der Ausleihe bei der Relation Kunden noch suchend zugreifen. Wie z. T. in der Praxis üblich, darf die Geschäftsleitung im Alltagsgeschäft nur lesend zugreifen, weil vermutet wird, dass sie durch ungeübte Handhabung Fehler machen könnte. Dafür steht aber nur der Leitung die mächtige Datenbanksprache SQL und bei einigen Systemen ein Zugang zum Betriebssystem zur Verfügung.

Ausleihdaten dürfen aus steuerlichen Gründen nicht gelöscht werden. Dadurch werden gleichzeitig Manipulationsmöglichkeiten bei der Kassenabrechnung verhindert. Die Ausleihdaten bilden auch die Basis für die Statistik, die eine wesentliche Hilfestellung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen bietet, insbesondere bei der Sortimentsgestaltung.

Die Fallstudie wurde an einem kaufmännischen Oberstufenzentrum erarbeitet, deren Schülerinnen und Schüler Rechtskunde-Unterricht haben, sich somit im Umgang mit Gesetzestexten auskennen. Bei der Behandlung des Datenschutzes ist zu berücksichtigen, dass an allgemein bildenden Schulen beim Handhaben von Gesetzestexten u. U. Hilfestellung nötig ist.

Datenmaterial

Seitenanfang verantwortlich: J. Penon - 22. September 2004
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